sDoc und die Einhaltung der DSGVO
Bei der Datenschutzkonferenz, dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, treffen sich Datenschützer regelmäßig und entwickeln die Grundsätze des Datenschutzes. In der „Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder“ vom 25.11.2020 heißt es zu der Frage der Verschlüsselung von E-Mails explizit wie folgt:
„[…] Sichere Ende-zu- Ende-Verschlüsselung muss die Regel werden, um gerade im Zeitalter der Digitalisierung eine sichere, vertrauenswürdige und integre Kommunikation in Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik zu gewährleisten.“
Bei der Frage, ob man als Gewerbetreibender oder Unternehmer verschlüsseln sollte oder nicht, wird man daher im Zweifelsfall die Notwendigkeit einer Verschlüsselung bejahen. Die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz vom 13.03.2020 soll insoweit Hilfestellung sein, um Unternehmen die Abwägung der für sie notwendigen Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Im Zeitalter der Digitalisierung ist der Verbraucher jedoch eher verwundert, wenn seine Daten ungeschützt per E-Mail an ihn von Unternehmen weitergeleitet werden und so sind eine Vielzahl der bei den unabhängigen Landesdatenschutzbehörden anhängigen Bußgeldverfahren auch nur deshalb dort anhängig, weil Verbraucher oder konkurrierende Unternehmen auf fehlenden Schutz von schutzwürdigen Daten in E-Mails hinweisen.
Digitalisierung und Datenschutz verlangen Ihre Aufmerksamkeit. Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist eigentlich etwas für Computer Nerds. Es ist so kompliziert, dass man darüber gar nicht nachdenken möchte. Man weiß nur, diese Art der Verschlüsselung ist die sicherste. Und mehr will man auch gar nicht wissen. Und mehr müssen Sie auch gar nicht wissen, denn genau dies leistet sDoc.